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Fragen & Antworten

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn, 

vor Windenergie brauchen Sie keine Angst zu haben. 

 

Wir verstehen, dass nicht jeder mit dem Bau von Windrädern in seiner näheren Umgebung glücklich ist. Einige Argumente der Windkraftgegner entsprechen allerdings schlichtweg nicht der Wahrheit: Es gibt keinen gesundheitsgefährdenden „pulsierenden Infraschall“ (siehe Schallschutz) und auch kein „massenhaftes Vogelsterben“ (siehe Tierschutz). Windenergieanlagen im Wald leisten darüber hinaus einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz (siehe Klimaschutz). 

Wir bemühen uns, alle aufkommenden Fragen zu beantworten. Dafür stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung: Im persönlichen Gespräch oder hier auf dieser Website, wenn Sie uns Ihre Frage schreiben.

Einige aus der nachfolgenden Liste stammen aus dem Video-Chat für Anwohnerinnen und Anwohner vom 8. Januar 2021.

Weil auch Bäume CO₂ binden, so argumentieren Kritiker, sei es nicht sinnvoll an Waldstandorten Windenergieanlagen zu errichten, um klimafreundlichen Strom zu erzeugen. Grundsätzlich müssen wir alle Flächen, die wir für den Bau von Windenergieanlagen vorübergehend oder dauerhaft roden, an anderer Stelle gleichwertig wieder aufforsten. Insgesamt pflanzen wir sogar mehr Bäume neu als wir fällen, weil wir bei der Kompensation berücksichtigen müssen, dass wir ausgewachsene Bäume durch kleine, junge Bäume ersetzen. Die Wälder, die wir aufforsten, sind ökologisch wertvolle Mischwälder. Damit geht durch die Windenergieanlagen kein Wald verloren, im Gegenteil, die Windenergie fördert den ökologischen Waldumbau in Brandenburg.Unabhängig davon ist die Menge CO₂, die eine Windenergieanlage einspart, um ein Vielfaches höher als das, was Bäume speichern können. Dazu eine kleine Rechnung: Laut CO₂online bindet beispielhaft eine Buche pro Jahr ca. 12,5 Kilogramm CO₂. Kiefern, wie sie in der Bliesendorfer Heide vor allem wachsen, binden im Vergleich zu Buchen weniger CO₂. Für den Bau eines Windrades müssen für Standort und Zufahrt knapp 8.000 Bäume dauerhaft weichen. Diese 8.000 Bäume – in der Beispielrechnung Buchen – binden damit in einem Jahr etwa 100 Tonnen CO₂. Eine einzelne der Windenergieanlagen, die wir planen, spart pro Jahr über 10.000 Tonnen CO₂ ein, der gesamte Windpark jährlich 90.000 Tonnen. Weitere Informationen zu dem Thema Windenergie im Wald finden Sie unter „Wind im Wald – Mehr Wald und Brandschutz als vor dem Bau

Infraschall gehört zu den von Bürgerinitiativen in den vergangenen Jahren am intensivsten vorgebrachten Bedenken gegen Windenergie. Was ist Infraschall? Infraschall nennt man besonders tiefe Töne, die das menschliche Ohr in der Regel nicht mehr hören kann. In unserer Umwelt ist Infraschall allgegenwärtig: Wind erzeugt ebenso Infraschall wie eine Meeresbrandung oder ein Gewitter. Zu künstlichen Quellen von Infraschall gehören Straßenverkehr, Klimaanlagen oder Pumpen. Die Autos und LKWs, die über die A10 durch die Bliesendorfer Heide fahren, verursachen Infraschall. Auch Windenergieanlagen erzeugen, wie die meisten technische Geräte, Geräusche in einem breiten Frequenzspektrum, also auch tieffrequenten Schall. Die Pegel sind allerdings so gering, dass sie schon in kurzer Distanz weit außerhalb der Wahrnehmungsfähigkeit des Menschen und auch einer möglichen Gesundheitsgefährdung liegen.Detaillierte Informationen zum Thema Infraschall finden Sie in dem Kapitel „Schallschutz – Leiser als der Wind in Bäumen und Büschen“.

Heinz Rudolph, Chef der Landesfeuerwehrschule in Brandenburg, erklärte kürzlich gegenüber der Märkischen Allgemeinen, dass Windparks den Wald sogar „eher sicherer“ machen würden (Vgl. Märkischen Allgemeinen). Der Fachmann nennt als Grund unter anderem, dass die Zufahrtswege zu den Windenergieanlagen es den Feuerwehren vereinfachen können, mögliche Brandherde in den Wäldern zu erreichen.

Moderne Windenergieanlagen verfügen über wirksame und geprüfte Brandschutzmechanismen. Windenergieanlagen, wie wir sie in der Bliesendorfer Heide planen, sind schon bei der Materialauswahl in der Turbine so gebaut, dass sich dort kein Feuer ausbreiten kann. Zusätzlich verfügen sie über automatische und doppelt gesicherte Feuerwarn- und Löschsysteme. Melden die Sensoren Rauch, schaltet die Anlage automatisch ab. Darüber hinaus müssen wir zusätzliche Löschwasserzugänge im Wald einrichten – diese helfen dann auch, wenn eine achtlos weggeworfene Zigarette einen Brand im Wald auslöst.

Die Windenergie schaut seit ihren Anfängen auf über 30 Jahre technologische Weiterentwicklung zurück – so wie Autos, sind auch Windenergieanlagen in dieser Zeit sicherer geworden und gelten für den Brandschutz heute als sicher.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Wind im Wald – Mehr Wald und Brandschutz als vor dem Bau“.

Windenergieanlagen, wie wir sie am Dachsberg planen, verfügen über Rauchmelder und Wärmeerkennungssensoren, die die Anlage durchgehend überwachen. Erkennen die Sensoren Rauch oder erhöhte Temperatur, schaltet sich die Windkraftanlage automatisch ab.

Gleichzeitig werden automatisch der Betriebsführer der Anlage und – über eine direkte Leitung – auch die Feuerwehr informiert.

Um Brände in der Gondel zu verhindern, verfügen die Windkraftanlagen über ein automatisches Löschsystem. Auch dieses reagiert auf Rauch und Wärme – und flutet bei Gefahr das Innere der Gondel mit einem Gas, das die Flammen erstickt.

Sollte sich das Feuer in der Gondel nicht löschen lassen, muss die Feuerwehr verhindern, dass sich der Brand auf den umliegenden Wald ausbreitet. Dafür errichten wir zwei neue und zusätzliche Löschwasserbrunnen nahe der Windkraftanlagen. Übrigens: Diese Brunnen machen den Wald auch sicherer vor anderen Bränden, die etwa durch eine weggeworfene Zigarette ausgelöst werden.

Die Windkraftanlagen verfügen über ein Blitzableitersystem. Wenn ein Blitz in ein Rotorblatt einschlägt, wird der Strom über die Blitzstromableiter der Rotorblätter und des Maschinenhauses zu den Strukturteilen des Maschinenhauses geleitet. Von dort aus wird der Blitz weiter zum Blitzableiter des Maschinenhauses / Turms geführt, wobei eine Ableitung am Turm herab erfolgt. Abschließend wird der Blitzstrom über das Erdungssystem entladen.

Es spricht vieles dafür, dass durch die Funktion der Windenergieanlagen als Blitzableiter auch der Wald insgesamt sicherer wird, weil die Blitze nicht mehr in die umliegenden Bäume einschlagen.

Damit es gar nicht erst zu Bränden kommt, wurden Windenergieanlagen in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und sind immer sicherer geworden. Um die ordnungsgemäße Funktion der Anlagen zu gewährleisten, müssen wir sie regelmäßig warten.

Eine Düne, mitten im Wald: Was ungewöhnlich klingt, ist in Brandenburg gar nicht so selten. Die Bogendüne Renneberge gehört zu den markanten Landschaftsmerkmalen in der Bliesendorfer Heide. Bei der Planung haben wir daher von Anfang an darauf geachtet, das Erscheinungsbild der Düne nicht zu beeinträchtigen. In unserem Auftrag hat der Geologe und Umweltberater Dr. Werner Stackebrandt einen „Bericht zur Eingriffsbewertung in die Parabeldüne Renneberge im Windpark Dachsberg“ erstellt. Das Ergebnis: Keine der geplanten Windenergieanlagen greift gravierend in das Erscheinungsbild der Düne ein. Hausaufgaben hat er uns trotzdem aufgegeben: Bei einer der Windenergieanlagen haben wir die Pläne für die Zufahrtswege und den Kranstellplatz geändert, um auch eine mögliche „geringfügige Beeinträchtigung“ zu vermeiden. „Waren schon die Beeinträchtigungen auf die Bogendüne nach altem Planungsstand als gering eingestuft worden, so sind diese nunmehr vollständig beseitigt“, urteilt Dr. Werner Stackeberg.

Die Gefahr von Unfällen an Windenergieanlagen ist sehr gering: Die Windenergieanlagen werden jedes Jahr oder sogar halbe Jahr gewartet. Wie beim Auto gibt es eine TÜV-Prüfung: Alle 2-4 Jahre werden die Anlagen auf Herz und Niere geprüft. Dazu gehören die Tragstrukturen, die Maschine einschließlich elektrotechnischer Einrichtungen des Betriebsführers- und Sicherheitssystems und die Rotorblätter. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) geht jährlich bundesweit von etwa 10 Unfällen an Windenergieanlagen aus, dazu gehören Brände, Rotorblatt- oder Turmschäden. Bei bundesweit 30.000 installierten Windenergieanlagen ist das eine sehr geringe Zahl. Und die Auswirkungen für die Umgebung sind in der Regel gering – ganz anders als etwa bei einem Atomkraftwerk.Wie klein das Risiko ist, veranschaulichte BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm kürzlich dem Spiegel gegenüber mit einem Vergleich: So sei die Versicherungsprämie einer Windenergieanlage für die Haftpflicht kaum teurer als die für ein Moped (Spiegel, Nr. 19 / 4.5.2019, S. 20).

Wir bepflanzen insgesamt mehr Flächen mit jungen Bäumen als wir Altbestände roden. Damit gleichen wir aus, dass wir junge Bäume zum Ausgleich für die gerodeten Bestandsbäume pflanzen. Insgesamt werden 49.340 m² erstaufgeforstet. D. h. es wird eine bisher unbewaldete Fläche mit Bäumen zum ersten Mal bepflanzt. Hinzu kommt eine Fläche von ca. 37.000 m² für Wiederbewaldung der Montageflächen an den Anlagenstandorten. Auf allen Aufforstungsflächen werden hochwertige Misch- und Laubwälder angepflanzt. Sie bieten ein wesentlich höheres ökologisches Potential als die vorwiegend aus Kiefern bestehenden Forste.

Alle möglichen Fledermausquartiere in den Bäumen, die gefällt werden müssen, werden von einem Fachmann kartiert und die Eingänge mit einer speziellen Vorrichtung verschlossen, die es den Fledermäusen zwar ermöglicht, raus zu fliegen, ein eindringen ist dann aber nicht mehr möglich. Eine Rodung findet erst dann statt, wenn keine Fledermaus mehr in dem jeweiligen Quartier ist. Für alle gerodeten Bäume mit Quartieren und für alle Bäume, die Quartierpotential besitzen, werden Fledermauskästen als Kompensation installiert.

Zusätzlich werden die Windenergieanlagen mit automatischen Abschaltzeiten geplant. Dadurch stoppen die Rotoren innerhalb der aktiven Phasen von Fledermäusen. Die Abschaltzeiten richten sich im Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte September nach folgenden Parametern:

  1. bei Windgeschwindigkeiten in Gondelhöhe unterhalb von 5,0 m/s
  2. bei einer Lufttemperatur ≥10 °C im Windpark
  3. in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang
  4. kein Niederschlag

Windenergieanalgen emittieren Infraschall. Es handelt sich dabei um Tonfrequenzen, die so tief sind, dass sie für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbar sind. Dagegen orientieren sich Fledermäuse mit Ultraschall. Auch dieser ist für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbar, allerdings weil die Frequenz besonders hoch ist. Um dennoch eine Beeinträchtigung der Fledermäuse auszuschließen, werden die Windenergieanlagen mit automatischen Abschaltzeiten geplant. Das heißt, die Rotoren stoppen, wenn mit Fledermausflug zu rechnen ist. Die Abschaltzeiten richten sich im Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte September nach folgenden Parametern:

  1. bei Windgeschwindigkeiten in Gondelhöhe unterhalb von 5,0 m/s
  2. bei einer Lufttemperatur ≥10 °C im Windpark und
  3. in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang
  4. kein Niederschlag.

Teil des Genehmigungsantrags ist der sog. Umweltverträglichkeitsprüfbericht. In diesem werden die Auswirkungen auf verschiedene Schutzgüter untersucht. Darunter fällt auch das Kima. Der Bericht kam zu dem Ergebnis, dass sich die Windenergieanlagen positiv auf das globale Klima auswirken. Es wurden keine Beeinträchtigungen des Lokalklimas prognostiziert.

Die Sonderabgabe erfolgt auf Grundlage des Windenergieanlagenabgabengesetzes (BbgWindAbgG) vom 19. Juni 2019. Sie ist jährlich während der Betriebsphase der Windenergieanlage an die im 3.000 Radius um die jeweilige Windenergieanlage liegenden Gemeinden zu zahlen. Die Sonderabgabe beträgt 10.000 Euro je Windenergieanlage und Jahr. Gezahlt wird sie durch den Windenergieanlagenbetreiber. Liegen mehrere Gemeinden im 3.000-Meter Radius, dann wird die Abgabe nach der jeweiligen Fläche aufgeteilt.

Moderne Rotorblätter enthalten Kohlefasern. Im Fall eines Bruchs können potenziell kleinste Partikel freigesetzt und im Umfeld verteilt werden. Unter anderem im Rahmen einer Übersichtsstudie der NASA wurden mögliche Gesundheitsgefahren untersucht.

Geraten solche Partikel durch Inhalation in die Atemwege, kann dies zu Reizungen führen. Eine karzinogene Wirkung liegt nicht vor. Die Partikel werden innerhalb von wenigen Tagen bis Wochen durch die natürliche Selbstreinigungsfunktion ausgeschieden. Problematisch kann eine chronische Exposition sein.

Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass sich beim Rotorblattbruch überhaupt nennenswerte Konzentrationen an Kohlefaser-Kleinstpartikeln ergeben. Darüber hinaus wäre eine solche Belastung – etwa für Bergungskräfte – nur kurzfristig.

Im Brandfall können giftige Dämpfe freigesetzt werden, vergleichbar mit jenen, die bei der thermischen Zersetzung von Kunststoffen entstehen. Verglichen mit anderen technischen Anlagen besteht keine erhöhte Gefährdung. Im Brandfall wäre außerdem hauptsächlich das Maschinenhaus betroffen und weniger die Flügel.

Diese Frage ist von vielen Faktoren abhängig und lässt sich daher nicht abschließend mit einem Zahlenwert beantworten. So kommt es bei der Rodung zum Beispiel darauf an, was hinterher mit den Bäumen passiert. Wird das Holz langfristig genutzt, wird der Kohlenstoff nicht als CO2 freigesetzt.

Zudem speichern ältere Bäume mehr Kohlenstoff als junge Bäume. Die Neupflanzungen müssen demnach einige Jahre wachsen, bis sie das Niveau des ursprünglichen Forstes erreicht haben. Wir müssen auch berücksichtigen, dass wir Kiefern aus einem Nutzforst roden, hier werden also ohnehin Bäume entnommen und nachgepflanzt.

Zusätzlich wird bei der Erstaufforstung eine größere Fläche nachgepflanzt als gerodet.

Hinzu kommt, dass Laubholzer insgesamt mehr Kohlenstoff als Nadelhölzer speichern können. Weil durch die Erstaufforstungen vor allem Laubhölzer gepflanzt werden, dem gerodete Nadelhölzer gegenüberstehen, gehen wir insgesamt allein durch die Waldumbaumaßnahmen von einer positiven CO2-Bilanz aus.

Unabhängig davon haben Windenergieanlagen insgesamt und auch im Wald eine hervorragende CO2-Bilanz: Laut Stiftung Unternehmen Wald speichert im Schnitt ein Hektar Wald pro Jahr zwischen 10 und 13 Tonnen CO2.[1] Jede einzelne der Windenergieanlagen, die wir in der Bliesendorfer Heide errichten, spart demgegenüber pro Jahr ca. 10.000 Tonnen CO2-Emissionen ein (Berechnung auf Grundlage der „Emissionsbilanz erneuerbare Energieträger 2017“ vom Umweltbundesamt und dem CO2-Rechner vom BWE).

[1] https://www.wald.de/waldwissen/wie-viel-kohlendioxid-co2-speichert-der-wald-bzw-ein-baum/

Es werden ca. 1.226 m³ Beton und ca. 165 t Bewehrung für ein Fundament benötigt.

Die Erstaufforstung finden alle in der Gemarkung Bliesendorf statt. Eine Maßnahmenfläche befindet sich über 5 km von der nächsten Windenergieanlage entfernt.

Eine weitere Fläche für die Erstaufforstung befindet sich im Abstand von etwa 500 m zu den geplanten Anlagen.

Hinzu kommt eine Fläche zum Waldumbau in unmittelbarer Nähe der Anlagenstandorte. Alle Flächen sind auf der Website www.windpark-dachsberg.de  dargestellt.

Zudem werden einige Fläche innerhalb des Forstes gerodet, aber nur während der Bauphase genutzt. Diese Flächen werden nach dem Bau wieder aufgeforstet.

Bitte melden Sie sich unter kontakt@windpark-dachsberg.de

Die Rückbaukosten werden auf Grundlage des Erlasses 24/01.6 des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung vom 28.03.2006 durch die Bauaufsicht ermittelt. Die Rückbaukosten sind als Bankbürgschaft vor Baubeginn bei der zuständigen Bauaufsicht als Sicherheit zu hinterlegen. Für den beantragten Anlagentyp kann von einer Rückbausumme von etwa 150.000 € ausgegangen werden.

Die Buchenfläche wurde in der Planung berücksichtigt. Innerhalb des Genehmigungsverfahrens wurde geprüft, welche Baumbestände sich innerhalb des Forstes befinden und es wurde geprüft, welche Waldfunktionen vorliegen. Auf dieser Basis wird berechnet, wie viel Flächen neu aufgeforstet werden müssen. Insgesamt wird mehr Fläche aufgeforstet als gerodet, wodurch auch berücksichtigt wird, dass sich auch Buchen in dem Plangebiet befinden.