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Regionalplanung

FÜR MENSCHEN, TIERE UND NATUR

Windenergieanlagen dürfen nicht überall gebaut werden. Die Behörden des Landes legen dafür besondere Eignungsgebiete fest. Bei der Auswahl der Flächen gelten strenge Schutzkriterien für Mensch und Natur. Die Bliesendorfer Heide ist ein solches Eignungsgebiet. 

Ab 2030 will Brandenburg seinen Strombedarf bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien decken (vgl. Energiestrategie Brandenburg 2040). Um dieses Ziel zu erreichen und für den Schutz des Klimas ist der weitere Ausbau der Windenergie unerlässlich.

Die Regionalplanung ist dafür zuständig, dass ein Ausbau der Erneuerbaren Energien möglich bleibt und gleichzeitig die Interessen beim Schutz von Mensch, Tier und Natur sorgfältig abgewogen werden. Insgesamt sieht das Land Brandenburg gerade einmal 2 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie vor.

Die Karte zeigt einen Ausschnitt aus dem Regionalplan Havelland-Fläming, oben links zu sehen ist das Eignungsgebiet Bliesendorfer Heide (WEG 5).

Für die Auswahl geeigneter Standorte gelten strenge Kriterien.

  • Windenergieanlagen müssen einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Siedlungsgebieten einhalten. Für Klinik- und Kurgebiete gelten 1.500 Meter Abstand und für einzelne Siedlungsplätze mit weniger als fünf Wohngebäuden 600 Meter. Das ist bei den Planungen von NOTUS der Fall. 
  • Grundsätzlich dürfen Windenergieanlagen nicht in Naturschutz- oder Vogelschutzgebieten gebaut werden. 
  • Auch Erholungswälder (der so genannten Intensitätsstufe I und II) sind für Windenergieanlagen tabu, ebenso kleine Waldflächen in waldarmen Gebieten. 
  • Windenergieanlagen sollen vorwiegend in Waldflächen mit geringer ökologischer Bedeutung gebaut werden. Die Wälder der Bliesendorfer Heide gelten als „artenarm“ und ökologisch gering bedeutend. 
  • Fortpflanzungs- und Ruhestätten von bedrohten und besonders störungssensiblen Vogelarten müssen beachtet werden, ebenso die Überwinterungsplätze von störungssensiblen Zugvögeln. Dass tatsächlich keine Störung entsteht, muss mit Gutachten vor Ort belegt werden (s. auch Tierschutz).
Für den Horst eines Seeadlers oder eines Schreiadlers gilt ein Schutzradius von drei Kilometern, auch die Fluglinie zwischen Horst und Jagdgebiet muss freigehalten werden.

Mit diesen (und weiteren) Kriterien werden in den regionalen Planungsgemeinschaften Gebiete gesucht, die für die Nutzung von Windenergie besonders geeignet sind. Für das Gebiet rund um Werder ist die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming zuständig.

Bis ein Regionalplan aufgestellt ist, vergehen in der Regel mehrere Jahre. Nicht nur, weil alle Belange sorgfältig und teilweise im Detail vor Ort geprüft werden. Sondern auch, weil alle Interessenvertreter die Möglichkeit erhalten sollen, sich zu beteiligen. Alle Städte und Gemeinden in der Planungsregion und die „Fachbehörden und sonstige Träger öffentlicher Belange“ sind aufgerufen, Stellung zu den Entwürfen der Regionalplanung zu beziehen. Auch Bürger können ihre Einwände vorbringen. 

Im Rahmen dieser Beteiligung wurde auch das Windeignungsgebiet in der Bliesendorfer Heide noch einmal angepasst: Um zu garantieren, dass der Wald weiterhin als Schallschutz für die nahegelegene Autobahn dient, wurde das Eignungsgebiet verkleinert und ein Schutzstreifen von mindestens 200 Metern Wald entlang der Autobahn aufgenommen.

Der Wald bleibt Schallschutz zur Autobahn

Projektträger wie NOTUS müssen daraufhin in umfangreichen Gutachten belegen, dass alle Vorgaben zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt auch tatsächlich eingehalten werden. 

Für weitere Informationen: Eine gute Übersicht über den Ausbau der Windenergie, die politischen Ziele sowie Kriterien für Umwelt- und Waldschutz und Kriterien für die Flächenplanung in Brandenburg bietet die Fachagentur Windenergie an Land auf ihrer Website.