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Schallschutz

LEISER ALS DER WIND IN BÄUMEN UND BÜSCHEN 

In der Planung berechnen wir genau, ob die Windenergieanlagen in der Nachbarschaft zu hören sein werden. Das ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Dabei gelten für Wohngebiete strenge Grenzwerte. Berücksichtigt wird auch tiefer und nicht hörbarer Schall, der sogenannte Infraschall.

Die meisten Geräusche, die Windenergieanlagen erzeugen, entstehen an den Rotorblättern, die durch den Wind ziehen. Aber auch die elektrischen und mechanischen Bauteile wie Getriebe und Generator verursachen Schall. Hersteller von Windenergieanlagen untersuchen sehr genau, welche Geräusche bestimmte Anlagen unter allen denkbaren Bedingungen machen. Und weil die Ausbreitung von Schall festen physikalischen Gesetzen folgt, können wir schon jetzt, lange bevor die Windenergieanlagen stehen, berechnen, wie die Windenergieanlagen zu hören sein werden. 

Schon bei der Planung haben wir darauf geachtet, dass alle Standorte der Windenergieanlagen ausreichend Abstand zu den Rändern der umliegenden Dörfer und Städte einhalten. Das nächstgelegene zusammenhängende Siedlungsgebiet ist der Ortsteil Bliesendorf der Stadt Werder mit einem Abstand von ca. 1,2 Kilometer, Kammerode liegt etwa 1,3 Kilometer vom nächsten Windenergiestandort entfernt. 

Wie hoch die sogenannten Schall-Immissionen sind, haben die Gutachter der von uns beauftragten Firma PLANkon für die Standorte ermittelt, an denen die geplanten Windenergieanlagen am nächsten zu Wohnhäusern stehen.

  • An fast allen Standorten liegen die Immissionen mit zwischen 3,4 dB(A) bis 9,3 dB(A) deutlich unter den Richtwerten, die selbst für die Nächte gelten. 
  • In direkter Nähe zum geplanten Windpark befindet sich eines der meistbefahrenen Autobahnkreuze Deutschlands, auf dem viele Schwertransporte unterwegs sind. Bei Spaziergängen im Wald werden Sie eher die Autobahn als die Windenergieanlagen hören.
  • Die Windenergieanlagen mindern nicht die Schallschutzfunktion des Waldes: Dafür sind die Rodungsflächen zu klein. Zur Autobahn hin berücksichtigen wir einen Immissionsschutzstreifen von 200 Metern Wald, dieser Forst wird also in keinem Fall berührt.
  • Dass der Wald auch die Geräusche der Windenergieanlagen abschwächt, ist in den Berechnungen noch nicht berücksichtigt. Die tatsächlichen Schallimmissionen werden also noch einmal niedriger sein, als die jetzt berechneten Werte. In der Regel werden Sie schon in geringen Abständen von den Windenergieanlagen nicht mehr hören als vom Rauschen des Windes im Wald.
Schallausbreitung im Windpark Dachsberg
So laut können Sie die Windenergieanlagen maximal hören: Schallausbreitung unter den ungünstigsten Bedingungen.

Infraschall: Die Angst vor dem Unbekannten

Infraschall gehört zu den von Bürgerinitiativen in den vergangenen Jahren am intensivsten vorgebrachten Bedenken gegen Windenergie. 

Was ist Infraschall? Das lateinische „infra“ bedeutet „unterhalb“. „Infraschall“ nennt man also tiefe Töne unterhalb einer Frequenz von 20 Hertz (Hz). Dabei ist „Ton“ eigentlich das falsche Wort: Das menschliche Ohr nimmt diese Geräusche in der Regel nicht mehr wahr. Starken Infraschall spüren wir allerdings als Brummen oder auch als Vibrieren von Gegenständen. 

Infraschall ist allgegenwärtig: Wind erzeugt ebenso Infraschall wie eine Meeresbrandung oder ein Gewitter. Zu künstlichen Quellen von Infraschall gehören Straßenverkehr, Klimaanlagen oder Pumpen. Die Autos und LKWs, die über die A10 durch die Bliesendorfer Heide fahren, verursachen Infraschall (s. Grafik).

Quelle: Umweltbundesamt / EWS Consulting GmbH, eigene Darstellung. Angaben in dB(A)

Auch Windenergieanlagen erzeugen, wie die meisten technische Geräte, Geräusche in einem breiten Frequenzspektrum, also auch tieffrequenten Schall. Wie hoch diese Anteile sind und wie sich der Infraschall von Windenergieanlagen in der Umgebung ausbreitet, ist gut erforscht. Untersuchungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) haben gezeigt, dass schon in einer Entfernung von 150 Metern die Pegel deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle von Menschen liegen! In einem Abstand von 700 Metern konnten die Akustiker messtechnisch keinen Unterschied mehr feststellen, ob eine Windenergieanlage in Betrieb war oder nicht: Die Geräusche der Windenergieanlagen waren nicht mehr vom „natürlichen“ Infraschall, den der Wind erzeugt hat, zu unterscheiden (vgl. „Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen“, LUBW 2015).

„Bei Abständen von 1.000 Metern oder mehr“, stellt daher auch die regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming fest, sei daher keine „Belastungen [durch Infraschall] zu erwarten. Das gilt selbst für besonders empfindliche Menschen.“ (Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“, S. 974)

Alltäglich setzen wir uns wesentlich stärkeren Quellen von Infraschall aus: Im Inneren eines Autos können wir das Brummen manchmal sogar spüren. Autofahrer, insbesondere die Berufsfahrer von PKWs oder LKWs, sind dauerhaft deutlich höheren Infraschallpegeln ausgesetzt, als sie von Windenergieanlagen ausgehen (s. Grafik). Aber selbst bei Berufsfahrern ist nicht bekannt, dass sie durch Infraschall erkranken oder geschädigt würden.

Infraschall ist allgegenwärtig. Das Bild zeigt die spektrale Verteilung des Schalls zwischen 1 Hz und 100 Hz für verschiedene Situationen. Im Inneren eines fahrenden PKW bei geöffneten hinteren Seitenfenster (hellblau); darunter bei geschlossenen Fenstern (dunkelblau). Die grüne Linie zeigt die Einwirkungen einer Windkraftanlage der Leistungsklasse 2 MW in 150 Metern Abstand bei einer Windgeschwindigkeit von 6,8 m/s. Die rote Linie markiert die Wahrnehmungsschwelle. Der Infraschall liegt am Messort weit unterhalb dieser Schwelle. Quelle: LUBW